Treppen

Bei einer gut geplanten Stahltreppe müssen unter anderem Treppengeometrie, mit Steigung und Auftritt, Lasten, Statik, Anschlussdetails, Geländerhöhen und geltende Normen berücksichtigt werden.
Wir planen und konstruieren Treppe aus Stahl in verschiedenen Ausführungen Typische Bestandteile sind:

  • Tragkonstruktion: Stahlwangen, Holme oder Mittelholme
  • Stufen: Stahl, Holz, Gitterrost oder andere Beläge
  • Geländer: Stabgeländer, Blechgeländer oder Glasgeländer
  • Handläufe aus Stahl, Edelstahl oder Holz
  • Podeste und Anschlüsse an Decken bzw. Wände
  • Verbindungen: Schweiß- oder Schraubverbindungen
  • Korrosionsschutz: z. B. Lackierung, Pulverbeschichtung oder Feuerverzinkung

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peKo Konstruktion - Geländer und Treppen
gut geplante
Stahltreppe

Stahl-Fluchttreppenturm

Fluchttreppentürme sind eigenständige Treppenanlagen als Stahlkonstruktion, die im Brand- oder Gefahrenfall als Flucht- und Rettungsweg dienen. Anwendung insbesondere bei Industrie-, Gewerbe- und Bestandsgebäuden oder im Wohnungsbau. Bei der Planung sind insbesondere bauordnungsrechtliche Anforderungen wie z.B. Brandschutz, notwendige Treppenbreite, Fluchtweglängen, Türgestaltung, Geländer, Tragfähigkeit usw. zu berücksichtigen. In Deutschland können neben der jeweiligen Landesbauordnung insbesondere Sonderbauvorschriften und einschlägige DIN-/Eurocode-Regelungen relevant sein.

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Geländer und Treppenhausgeländer

Geländer bei Stahltreppen und Fluchttreppentürmen, sowie Treppenhausgeländer dient der Absturzsicherung und sicheren Führung von Personen entlang der Treppenläufe und Podeste. Bei Stahlkonstruktionen besteht das Geländer typischerweise aus:

  • Handlauf – durchgehend und gut greifbar
  • Geländerpfosten – z. B. aus Flachstahl, Rechteck- oder Rundrohr
  • Füllung – beispielsweise senkrechte Stäbe, Gitter oder Streckmetall, Netzbespannung oder Glasgeländer
  • Fußleiste, sofern aufgrund der konkreten Situation erforderlich
  • Befestigung – geschraubt oder geschweißt an Treppenwange, Podest oder Stahlrahmen

Für einen Fluchttreppenturm sind neben der reinen Absturzsicherung insbesondere Geländerhöhe, Öffnungsweiten, Belastbarkeit und Handlaufgestaltung zu berücksichtigen. Die konkreten Maße hängen vom Gebäudetyp, der Nutzung und den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen ab.

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